Wettkampfordnung Rundenwettkämpfe 2025

Wettkampfordnung Runden- und Winterwettkämpfe im Kreisschützenverband Peine e.V.

1. Allgemeines

1. Zur Förderung des Schießsportes werden in den Wintermonaten auf
der Kreisschützenverbandsebene Wettkämpfe in den Disziplinen
Luftgewehr und Luftpistole durchgeführt, und zwar in den Bereichen
a) Rundenwettkampf (RWK)
- Luftgewehr Freihand
- Luftpistole Freihand
- Luftpistole Auflage (LP) stehend
- Luftgewehr Auflage (S) stehend
b) Winterwettkampf (WWK)
- Luftgewehr
- Luftpistole
c) Auflagewettkampf Luftgewehr (A) Sandsack

2. Es sind grundsätzlich Mannschaftswettbewerbe. Einzelschützen kön-
nen als Ersatz in der jeweiligen Mannschaft starten.
Die Mannschaftsaufstellung ist in jedem Fall vor dem ersten Wett-
kampfschuss festzulegen. Sollte festgestellt werden, dass diese Re-
gelung nicht eingehalten wurde, werden die niedrigsten drei Ergeb-
nisse für das Mannschaftsresultat gewertet!

2. Anschlagsart

1. Die Anschlagsart ist im RWK und WWK stehend.

2. Beim Auflagewettkampf (S) darf das Gewehr neben der Körperab-
stützung nur an einer Stelle des Vorderschaftes aufgelegt werden.
Der Körper des Schützen darf die Auflage / den Schießtisch nicht be-
rühren.

3. Die Auflagefläche beim Auflagewettkampf (S + LP) muss rund oder
darf höchstens 30 mm breit sein.

4. Schützen/Schützinnen ab Senioren III (66 Jahre) dürfen beim Aufla-
gewettkampf (S und LP) gemäß Sportordnung im Sitzen (auf einem
Hocker) schießen. Die Füße müssen auf dem Fußboden stehen, ein
Klammern mit den Füßen ist nicht gestattet. Die Auflage des Geweh-
res und die Körperhaltung ist wie beim Stehendschießen.

3. Leistungsklassen

1. In den einzelnen Bereichen werden Leistungsklassen gebildet. Diese
beginnen im RWK und im Auflageschießen mit der Bezeichnung
"Kreisliga, 1. Kreisklasse". Bei Bedarf werden weitere Klassen einge-
richtet.

2. Die Stärke beträgt in der Regel im RWK 12 Mannschaften, im Aufla-
gewettkampf 15 Mannschaften.
Die unterste Leistungsklasse darf im RWK die Mannschaftsstärke
von 16, im Auflagewettkampf von 20 Mannschaften nicht übersteigen.

3. Im WWK wird je eine Klasse eingerichtet für:
Schülerklasse Jugendklasse Juniorenklasse
Herrenklasse I + II Damenklasse I + II
Herrenklasse III + IV Damenklasse III + IV
Bei geringer Beteiligung können die entsprechenden Klassen durch
den RWK-Leiter zusammengefasst werden.
Zur Förderung der Nachwuchsschützen werden extra für den WWK
gebildete Schießsportgemeinschaften im Schüler-, Jugend- und Juni-
orenbereich erlaubt.

4. Wettkampfzeitraum / KIassenzugehörigkeit / Mannschaftsstärke

1. Es werden - in Gruppen von 2 bis 4 Mannschaften - 5 Wettkämpfe in
der Zeit von Oktober bis März des folgenden Jahres ausgetragen.
Diese gelten für das folgende Sportjahr. Nach diesem Sportjahr ist
auch die Klassenzugehörigkeit zu bewerten.

2. Je Monat ist ein Wettkampf zu schießen. Die Monate Dezember und
Januar werden als ein Monat bewertet. Die Termine sind mit den
Mannschaftsführern der Gruppe abzusprechen. Es lädt ein zu dem 1.
Wettkampf die an erster Stelle aufgeführte Mannschaft, zu dem 2.
Wettkampf die an zweiter Stelle aufgeführte Mannschaft, usw.
Haben sämtliche Mannschaften einmal eingeladen, beginnt die Rei-
henfolge wieder mit der ersten Mannschaft.

3. Die Wettkämpfe müssen auf den Schießständen des einladenden
Vereins absolviert werden. Das Vorschießen kompletter Mannschaf-
ten ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation.

4. Die Ergebnisse müssen bis zum 10. des nachfolgenden Monats dem
Rundenwettkampfleiter vorliegen. Hierfür ist der einladende Verein
verantwortlich.
Im Auflagewettkampf sind Scheiben ab 297 Ring bis zum Ende der
Saison aufzuheben und auf Anforderung dem Rundenwettkampfleiter
einzureichen; es sei denn, sie wurden maschinell oder elektronisch
ausgewertet. Dies ist auf dem Ergebnisbogen entsprechend zu ver-
merken.

5. Auf dem Ergebniszettel ist in dem dafür vorgesehenen Feld der Ter-
min des nächsten Wettkampfes einzutragen. Der KSV behält sich
vor, zu den Terminen unangemeldete Überprüfungen von Sportstät-
ten, Sportgeräten etc. durchzuführen.

6. Die Ergebnisse werden in der Website des KSV veröffentlicht.

7. Im RWK (LG- + LP-Freihand) sind Schützen und Schützinnen ab dem

16. Lebensjahr gemeinsam in einer Mannschaft startberechtigt.

8. Für die Klassenzugehörigkeit im WWK ist das Alter nach den Regeln
der Sportordnung maßgebend.
Zu Beginn des Winterwettkampfes kann eine besondere Erklärung
über einen Start in einer leistungsstärkeren Klasse abgegeben wer-
den. Auch der Start in einer leistungsstärkeren Klasse gilt als Erklä-
rung. Diese gilt nur für den Winterwettkampf.

9. Im Auflagewettkampf (S + A + LP) kann jeder Schütze oder Schützin
ab dem 41. Lebensjahr teilnehmen. Ausnahmen von der Altersbe-
grenzung kann der Rundenwettkampfleiter nach Vorlage einer ärztli-
chen Bescheinigung oder einem Schwerbehindertenausweis erteilen.

10. Die Mannschaftsstärke beträgt im RWK (LG- + LP-Freihand) 5 Schüt-
zen/Schützinnen. Für den WWK und das Auflageschießen besteht
die Mannschaft aus 3 Teilnehmer/innen.

11. Es werden im RWK und WWK je Wettkampf und Teilnehmer 40 Wer-
tungsschüsse (Schülerklasse 20 Wertungsschüsse), im Auflageschie-
ßen 30 Wertungsschüsse abgegeben, je Wertungsspiegel LG 1
Schuss, je Wertungsscheibe LP bis zu 5 Schuss. Die Wettkampfzeit
beträgt entsprechend der Klasse 60/35 Minuten zuzüglich Vorberei-
tung und Probeschießen. Beim Auflageschießen beträgt die Schieß-
zeit 55 Minuten inklusive Probeschießen. Auf elektronischen Ständen
gelten für alle Wettbewerbe die entsprechend kürzeren Zeiten gem.
Sportordnung des DSB.

12. Bei den Auflagewettkämpfen LG-Sandsack (A) und Luftpistole (LP)
werden die Ringe in 1/10 Werten ermittelt, beim RWK LG Auflage
stehend (S) auf volle Ringzahl.

13. Die Mannschaft ist vor der Abgabe des ersten Schusses festzulegen.
Sie kann durch Ersatzschützen vor jedem Durchgang verändert wer-
den. Die Ersatzschützen sind auf dem Meldebogen nach den Mann-
schaftsschützen aufzuführen.
Für den Auflagewettkampf (A) gilt folgende Sonderregelung: Die
Mannschaftsaufstellung erfolgt beim 1. Durchgang und gilt für die ge-
samte Wettkampfsaison. Ersatzschützen dürfen nur bei Ausfall eines
Schützen/einer Schützin in der Mannschaft eingesetzt werden. Falls
ein Ersatzschütze gleich beim 1. Durchgang zum Einsatz kommen
sollte, muss dies auf dem Ergebniszettel entsprechend gekennzeich-
net werden.

5. Startberechtigung

1. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Kreisschützenverbandes
Peine. Startberechtigt sind nur Teilnehmer/innen, die über ihren Ver-
ein gemeldet und ausreichend gegen Haftpflicht und Unfall versichert
sind. Die Mitgliedschaft in einem Verein, für den gestartet werden
soll, muss schon vor Beginn des Wettkampfes bestanden haben.

2. Es besteht für den/die Schützen/in die Möglichkeit in allen 5 Berei-
chen zu starten. Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen hat der/die
Teilnehmer/in sich zu entscheiden, in welcher Disziplin und in wel-
chem Bereich er/sie den Rundenwettkampf für den Erstverein oder
einen anderen Verein schießt.

3. Nimmt ein(e) Teilnehmer/in in der gleichen Disziplin und im gleichen
Bereich für mehrere Vereine - auch auf verschiedenen Ebenen teil,
so ist er/sie in der laufenden Saison in diesem Bereich auszuschlie-
ßen. Seine/ihre in diesem Bereich erzielten Ergebnisse sind zu strei-
chen. Der Ausschluss wird mit der Ergebnisliste bekannt gegeben.

4. Ein Vorschießen ist zu vermeiden. Dafür sind Ersatzschützen einzu-
setzen. Wer als Ersatzschütze/in in einer anderen Mannschaft einge-
setzt wird, muss den gleichen Durchgang in der ursprünglichen
Mannschaft zur Vermeidung eines Doppelstartes aussetzen. Ergeb-
nisse von Doppelstarts sind zu streichen, der/die Schütze/in ist zu
disqualifizieren. Die Disqualifikation wird mit der Ergebnisliste be-
kannt gegeben.

5. Vereine, die Mannschaften in einem Bereich in mehreren Ligen (Klas-
sen) haben, können ihre Schützen/innen beliebig in den Ligen (Klas-
sen) einsetzen. Ein Wechsel aus einer niedrigen in eine höhere Liga
(Klasse) und retour ist möglich.
Nach drei Einsätzen (Einzelwettkämpfen) in einer höheren Liga
(Klasse) innerhalb eines Rundenwettkampfes, darf der/die
Schütze/Schützin unterhalb dieser Liga (Klasse) nicht mehr einge-
setzt werden (s.a. "Ergänzende Regeln für die Kreisliga" - Punkt 9.9).

6. Eine Mannschaft ist zu disqualifizieren, wenn ein nicht startberech-
tigte/r Schütze/Schützin für sie am Wettkampf teilgenommen hat.

7. Schießt ein/e Schütze/in in einem Anschlag, der für die Disziplin nicht
zugelassen ist, so ist er/sie zu disqualifizieren und für den weiteren
Wettbewerb in dieser Disziplin zu sperren.
Disqualifikation und Sperre werden mit der Ergebnisliste der entspre-
chenden Disziplin bekannt gegeben.

6. Wertung der Mannschaften und Schützen/innen

1. Sieger ist die Mannschaft, die nach den 5 ausgetragenen Wettkämp-
fen die meisten Ringe auf sich vereinigt hat.
Bei Ringgleichheit wird entsprechend der Sportordnung verfahren.

2. Bei der Einzelwertung ist der/die Schütze/in mit der höchsten Ge-
samtringzahl Sieger/in.
Ein einmaliges Wechseln als Ersatzschütze in eine andere Mann-
schaft in einer anderen Klasse ist unschädlich. Das dabei erzielte Er-
gebnis wird berücksichtigt.

3. Nach Abschluss aller Wettkämpfe wird eine komplette Ergebnisliste
vom RWK-Leiter erstellt und den beteiligten Vereinen per E-Mail zu-
gestellt.

4. Der Mannschaftssieger und die Einzelschützen in den jeweiligen Dis-
ziplinen und Klassen - jeweils die 3 Erstplatzierten – erhalten eine
Auszeichnung.

5. Die Siegerehrungen werden nach Beendigung des letzten Durchgan-
ges zu einem besonderen Termin durchgeführt.

6. Auszeichnungen, die nicht selbst oder im Auftrage in Empfang ge-
nommen werden, liegen bis zum 30. Juni desselben Jahres beim
Rundenwettkampfleiter und sind dort abzuholen. Danach verfällt die
Ehrengabe.

7. Auf- und Abstieg

1. Der RWK-Leiter gibt den Auf- und Abstieg bekannt.

2. Aus jeder Klasse im Auflagebereich (A) und (S) steigen die jeweils 3
besten Mannschaften auf, die 3 schlechtesten ab. In jeder
Liga/Klasse können maximal 3 Mannschaften des gleichen Vereins
schießen. Ist der Aufstieg einer Mannschaft aus diesem Grunde ver-
wehrt, so steigt die nächstplatzierte Mannschaft eines anderen Ver-
eins auf.

3. Im RWK (LG- und LP-Freihand) werden entsprechend den Vorgaben
nur 2 Mannschaften auf- bzw. absteigen. Die jeweils beiden ersten
Mannschaften werden zum Aufstiegswettkampf in die Bezirksliga
Braunschweig gemeldet. Im Auflagebereich (S) stehend der Kreisliga
steigen die beiden ersten Mannschaften (ggf. Stand: 4. Durchgang) in
die Bezirksliga auf, bzw. müssen am Aufstiegswettkampf zur Bezirks-
liga teilnehmen. Falls diese Mannschaften nicht zum Aufstieg bereit
sind, erhalten sie keine Ehrung und steigen automatisch in die Kreis-
klasse ab.

4. Die in übergeordneten Klassen möglichen Mehr- oder Mindermann-
schaften werden durch einen zusätzlichen Ab- bzw. Aufstieg ausge-
glichen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der je Klasse höchst-
möglichen Mannschaftsstärke.

5. Im WWK findet kein Aufstieg statt.

6. Bei Nichtantreten einer Mannschaft eines Vereins kann der Wieder-
einstieg der Mannschaft im nächsten Jahr nur in der niedrigsten
Klasse erfolgen.
Abgemeldete Mannschaften werden bei Neuanmeldung ebenfalls nur
in der niedrigsten Klasse berücksichtigt.

7. Bei Nichtantreten bzw. verspätetem Abmelden einer Mannschaft wird
das Startgeld ohne Gegenleistung in Rechnung gestellt (Reuegeld).

8. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, kann die betroffene Mannschaft
von der Wertung ausgeschlossen werden.

8. An- und Abmeldung

1. Die Teilnahme gilt automatisch als Meldung für die Wettkämpfe im
Folgejahr.

2. Abmeldungen sowie Neuanmeldungen haben bis zum 15. August je-
den Jahres schriftlich beim zuständigen RWK-Leiter zu erfolgen.
Zum gleichen Datum sollten auch Änderungen der Mannschaftsführer
bekannt gegeben werden.

9. Startgebühren

1. Rundenwettkampf Kreisliga LG und LP: 32,00 €/Mannschaft

2. Rundenwettkampf Kreisklasse LG und LP: 18,00 €/Mannschaft

3. Winterwettkämpfe und Auflageschießen: 11,00 €/Mannschaft

10. Ergänzende Regeln für die Kreisliga Luftgewehr/Luftpistole

1. Die Austragung der Kreisliga-Wettkämpfe findet auf Einladung des
RWK-Leiters jeweils an einem Tag und Ort statt. Damit sollen leis-
tungsfördernde und leistungsgerechte Ergebnisse ermittelt werden.

2. Die Vereinsmannschaften müssen vollzählig antreten, ein Vorschie-
ßen ist nur in Ausnahmefällen (Rücksprache mit dem RWK-Leiter)
möglich.

3. Jede Kreisliga besteht aus mindestens 8 und maximal 12 Mannschaf-
ten. Falls die Mindestanzahl nicht erreicht wird, findet keine Kreisliga
statt und die gemeldeten Mannschaften werden in der Kreisklasse
eingereiht.

4. Durch Auf- bzw. Abstiege ist es möglich, dass ein Verein mehrere
Mannschaften in einer Kreisliga hat.

5. Es werden je Wettkampf 40 Wertungsschüsse abgegeben, je Wer-
tungsspiegel LG 1 Schuss, je Wertungsscheibe LP 2 Schuss. Die
Wettkampfzeit beträgt 60 Minuten (50 Minuten auf elektronische An-
lagen) zuzüglich Vorbereitung/Probeschießen von 15 Minuten.

6. Die Auswertung erfolgt bei Papierscheiben mittels elektronischer
Ringlesemaschine.

7. Jeder Durchgang wird als eigenständiger Wettkampf gewertet. Es
wird eine Punktwertung wie folgt vorgenommen: Platz 1 = 12 Punkte,
Platz 2 = 11 Punkte usw. Sind in der Liga weniger als 12 Mannschaf-
ten vertreten, wird die Punktwertung entsprechend der Anzahl der
Mannschaften vorgenommen. Bei Ringgleichheit entscheidet die bes-
sere letzte 10er Serie aller Mannschaftsschützen in der Addition über
die Tagesplatzierung.

8. Tritt eine Mannschaft nicht vollzählig an, so wird das Ergebnis der an-
getretenen Schützen/innen in der Gesamtheit als Mannschaftsergeb-
nis gewertet. Das Ergebnis wird entsprechend der erreichten Ring-
zahl in die Wertung eingereiht und erhält die für den erreichten Platz
vorgegebene Punktzahl.

9. Vereine, die auch Mannschaften in höheren Ligen (Bezirksliga, Lan-
desliga usw.) haben, können ihre Schützen/innen beliebig in den Li-
gen einsetzen. Nach einem 3-maligen Einsatz (Einzelwettkampf) in
einer höheren Liga können diese Schützen/innen nicht mehr in der
Kreisliga starten. Insgesamt dürfen diese Schützen 7 Einzelwett-
kämpfe bestreiten. Das gleiche gilt für Vereine, die Mannschaften in
den Kreisklassen und höheren Ligen (Bezirksliga, Landesliga usw.)
haben. Bei Einsätzen nur auf Kreisebene gelten die Punkte 5.4 und
5.5 dieser Wettkampfordnung.

10. Es werden 5 Wettkämpfe in der Zeit von Oktober bis Februar/März
des folgenden Jahres ausgetragen.

11. Sieger einer Liga ist die Mannschaft, die nach den fünf ausgetrage-
nen Wettkämpfen die meisten Punkte auf sich vereinigt hat. Bei
Punktgleichheit wird die Mannschaft besser platziert, die die höchste
Gesamtringzahl aller 5 Wettkämpfe hat. Direkt im Anschluss an den
letzten Wettkampf findet die Mannschafts-Siegerehrung statt.

11. Einsprüche / Berufungen

Einsprüche sind sofort und schriftlich unter Beifügung der Einspruchsgebühr
an den Rundenwettkampfleiter zu richten.
Die Einspruchs- oder Berufungsgebühr beträgt einheitlich 25,00 EUR je Ein-
spruch.
Der Sportausschuss entscheidet endgültig über alle Berufungen.

12. Schlussbemerkungen

1. Mit dieser Wettkampfordnung wird eine einheitliche Regelung zur
Durchführung von Rundenwettkämpfen für den Bereich des Kreis-
schützenverbandes Peine e.V. geschaffen, die viele Einzelregelun-
gen zusammenfasst.
Diese Regeln gelten ergänzend im Zusammenhang mit der jeweils
gültigen Sportordnung des DSB. Die Teilnehmer an den Wettkämp-
fen unterwerfen sich mit ihrer Teilnahme den Regeln dieser Ordnung.

2. Diese Wettkampfordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und ersetzt
die Wettkampfordnung vom April 2025.

Peine, im August 2025
Dagmar Fricke
Kreisrundenwettkampfleiterin

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